FLUGTAUGLICHKEIT
Piloten und Hobbyflieger müssen physisch und psychisch spezielle Kriterien erfüllen, um eine Fluglizenz zu erhalten. In unserer Praxis informieren wir Sie ausführlich zu Details der Flugmedizin und führen alle erforderlichen Tests durch. Wir übernehmen die Fliegertauglichkeits-Untersuchungen und Piloten-Untersuchungen und stellen das fliegerärztliche Tauglichkeitszeugnis / (Flight-)Medical für folgende Klassen aus:
- Klasse 2: Privatpiloten (PPLA)
- Tauglichkeitszeugnis für LAPL: Piloten von Leichtflugzeugen mit LAPL
Gültigkeitsdauer dieser Tauglichkeitszeugnisse:
- Bis zum 40. Lebensjahr 60 Monate
- Bis zum 50. Lebensjahr 24 Monate
- Ab dem 50. Lebensjahr 12 Monate, LAPL gilt dann 24 Monate
Eine Verlängerung ist bis zu 45 Tagen vor Ablauf möglich. Sollten gesundheitliche Probleme bestehen, die das Fliegen unmöglich machen, versuchen wir diese gemeinsam schnell in den Griff zu bekommen, damit Sie schnell wieder abheben können. Die Flugtauglichkeitsuntersuchung kann bei Wunsch selbstverständlich auf einen allgemeinen Gesundheits-Check-Up ausgeweitet werden. Bei den Nachuntersuchungen erfolgt auch die augenärztliche Untersuchung in der Regel in unserer Praxis. Bei der Erstuntersuchung ist eine Augenarztuntersuchung nötig (Formulare erhalten Sie in unserer Praxis). Da die flugmedizinische Tauglichkeitsuntersuchung nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen gehört, wird sie entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte liquidiert.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zu Ihrem Termin mit:
- Lichtbildausweis oder Krankenversicherungskarte zwecks Identifikation (zwingend bei Erstkontakt)
- Lizenz
- Medical (wenn von anderem Fliegerarzt ausgestellt)
- Bei Vorerkrankungen: die ärztlichen Behandlungsberichte