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Tauchtauglichkeit nach GTÜM:
Tauchen macht Spaß - vergessen Sie deshalb nicht Ihre Tauchtauglichkeit aller zwei Jahre zu erneuern ( Ab 50 jedes Jahr) und die Bescheinigung mit in den Urlaub zu nehmen!
Für Betriebe übernehmen wir die Untersuchungen
nach G 31 (Tauchtauglichkeit, Überdruckarbeiten) Ihrer Mitarbeiter.
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